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Afrikanische Schweinepest (ASP) – Allgemeine Informationen
12. 08. 2024Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie der Presse und anderen Medien bereits zu entnehmen war greift die Afrikanische Schweinepest immer weiter um sich. Die Gebiete in denen die Seuche aufgetreten ist und deren angrenzende Regionen werden in so genannte Sperrzonen unterteilt, in welchen unterschiedliche Regelungen gelten, die auch die Bevölkerung betreffen. Anbei wollen wir Ihnen hierzu einige wichtige Informationen an die Hand geben, sodass auch Sie wissen was zu beachten ist.
Die Gemeinde Brombachtal befindet sich aktuell in Sperrzone I wobei angrenzende Kommunen bereits in der Sperrzone II liegen. Betrachtet man sich die Geschwindigkeit mit der sich die Seuche ausbreitet, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein bis auch in Brombachtal das erste infizierte Wildschwein gefunden wird.
Nachfolgend nun die angesprochenen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger:
Die Seuche ist für Menschen ungefährlich.
Sollten Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie es nicht an und nähern Sie sich nicht dem Kadaver. Melden Sie den Fundort dem Veterinäramt (Landratsamt Odenwaldkreis).
Sperrzone I (Pufferzone): In dieser Zone sind bisher keine Fälle aufgetreten und es erfolgt eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen sowie deren Untersuchung auf ASP. Für die Allgemeinbevölkerung sind in diesem Bereich keine besonderen Regelungen verpflichtend zu beachten.
Sperrzone II (infizierte Zone): In diesem Bereich wurde ASP nachgewiesen. In dieser Zone ist die Jagd verboten und für die Landwirtschaft gelten Einschränkungen. Zudem sind Hunde in dieser Zone unbedingt an der Leine zu führen. Die Wege im Wald dürfen nicht verlassen werden und verendete Wildschweine sind dem Veterinäramt zu melden.
Sperrzone III: In diesem Bereich wurde ASP bei Hausschweinen nachgewiesen. Es gelten die Maßnahmen der Sperrzone II und zusätzliche Einschränkungen für schweinehaltende Betriebe.
Vermeiden Sie es zusätzlich Speisereste im Wald, an Parkplätzen, Rastplätzen oder anderen zugänglichen Orten zurückzulassen. Die Nahrungsreste ziehen Wildschweine an und können so zur Verbreitung von ASP beitragen.
Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie zudem auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft (Afrikanische Schweinepest (ASP) | landwirtschaft.hessen.de).
Zudem können Sie auch direkt das Veterinäramt beim Landratsamt des Odenwaldkreises unter folgender Telefonnummer für Rückfragen kontaktieren: 06062/70-1201.
Auf der Homepage des Odenwaldkreises finden Sie darüber hinaus weitere aktuelle Informationen sowie Übersichtskarten zum Ausbreitungsgebiet der Afrikanischen Schweinepest. Dort können Sie auch die momentan gültigen Allgemeinverfügungen des Landratsamtes einsehen (Afrikanische Schweinepest (ASP) | Kreisverwaltung Odenwaldkreis).
Wir bitten um Beachtung und weisen auf die Einhaltung der geltenden Regelungen hin.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung
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