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Unterlagen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft


Allgemeine Informationen

Um die eingetragene Lebenspartnerschaft anzumelden, müssen beide Partner oder Partnerinnen Nachweise zu ihrer Identität, ihrem Aufenthalt, dem Familienstand und ihrer Abstammung vorlegen.

 

Wer bisher nicht verheiratet war oder nicht in einer Lebenspartnerschaft gelebt hat, benötigt:

  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • wenn der Hauptwohnsitz nicht Brombachtal ist, eine Aufenthalts-
    bescheinigung
     der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
    "zur Vorlage beim Standesamt". Die Bescheinigung soll nicht älter als
    vier Wochen
    sein.
  • eine möglichst aktuelle Geburtsurkunde. Diese wird ausgestellt beim
    Standesamt des Geburtsortes. Ist dies Brombachtal, kann darauf
    verzichtet werden, denn das Geburtsregister wird hier geführt.

    Wer geschieden oder verwitwet ist oder schon in einer
    Lebenspartnerschaft gelebt hat
    , benötigt folgende Papiere:
  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • wenn der Hauptwohnsitz nicht Brombachtal ist, eine Aufenthalts-
    bescheinigung
    der zuständigen Meldebehörde zur Vorlage beim Standesamt.
    Die Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
  • Eine möglichst aktuelle Geburtsurkunde vom Standesamt des Geburtsortes

Erklärende, die bereits eine Lebenspartnerschaft begründet haben oder verheiratet
waren, haben alle früheren Lebenspartnerschaften bzw. Ehen und die Art der Auflösung
anzugeben. Setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung.

 

Partner oder Partnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Erklärende mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben diese durch ein amtliches
Ausweispapier mit Angabe der Staatsangehörigkeit (in der Regel reicht hier der
Reisepass) oder durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres
Heimatstaates nachzuweisen. Auch der Familienstand von Erklärenden mit
ausländischer Staatsangehörigkeit ist durch eine geeignete Bescheinigung der
zuständigen Stelle des Heimatstaates nachzuweisen. Die Bescheinigungen
sollen nicht älter als 6 Monate sein.

 

Empfehlung:
Kommen Sie persönlich zu uns oder setzten sich vorab telefonisch
mit uns in Verbindung, denn nur im direkten Gespräch mit dem Standesbeamten
oder der Standesbeamtin können Fragen unmittelbar geklärt werden.
Vor allem, wenn es Unsicherheiten hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen gibt
oder wenn ausländisches Recht zu beachten ist, hilft das persönliche Gespräch
schnell weiter.

 

Über die Anmeldung nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte eine
Niederschrift auf. Beide Partner oder Partnerinnen sollen sich persönlich im
Standesamt anmelden.

 

Standesamt Brombachtal – Herr Mohr- , Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal     
Tel.: 06063/9599-17 Fax: 06063/9599-99 E-Mail: felix.mohr@brombachtal.de  


Ansprechpartner

Gemeindeverwaltung

 

Felix Mohr
Raum 3
Telefon (06063) 9599 17
Telefax (06063) 9599 99

Veranstaltungen

Kontakt

Gemeinde Brombachtal
Hauptstr. 59
64753 Brombachtal

Tel.: ( 06063 ) 95990
Fax: ( 06063 ) 959999

 

Öffnungszeiten Verwaltung

Montag und Dienstag: 

08:00 bis 12:00 Uhr / 13:30 bis 15:30 Uhr

Mittwoch: 

08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 

08:00 bis 12:00 Uhr / 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 

08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Gemeinde Brombachtal
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