Möglichkeiten der Namensführung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Allgemeine Informationen
Lebenspartner und -partnerinnen können einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Das kann der Name eines Partners oder einer Partnerin sein.
Wer den eigenen Namen "abgibt", kann einen Doppelnamen wählen: der Name wird dem Lebenspartnerschaftsnamen angefügt oder vorangestellt.
Die Lebenspartner/-innen können aber auch ihre bisherigen Namen behalten.
Beispiele:
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Sabine Sommer & Thea Traum |
gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname |
Sabine Traum, geb. Sommer & Thea Traum |
oder |
Sabine Sommer & Thea Sommer, geb. Traum |
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Stefan Sommer & Theo Traum |
Varianten des Doppelnamens |
Stefan Sommer & Theo Sommer-Traum |
oder |
Stefan Sommer & Theo Traum-Sommer |
oder |
Stefan Sommer-Traum & Theo Traum |
oder |
Stefan Traum-Sommer & Theo Traum |
Nachträgliche Bestimmung des Partnerschaftsnamens und Doppelnamens
Wenn Sie bei der Begründung der Lebenspartnerschaft keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens
der Lebenspartnerschaft einen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Sofern ein Lebenspartnerschaftsname bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren
Namen dem neuen Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen. Sie
allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung
Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen.
Besteht der Lebenspartnerschaftsname bereits aus einem Doppelnamen, kann
keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.
Sie können den Lebenspartnerschaftsnamen nur gemeinsam bestimmen.
Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.
Die Gebühren erhalten Sie nach Rücksprache mit dem Standesamt.
Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Lebenspartnerschaft
Jede/r Lebenspartner/in kann nach dem Tod des/r Lebenspartners/in oder nach der
gerichtlichen Aufhebung der Partnerschaft den Geburtsnamen oder einen früheren
Namen wieder annehmen.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre
Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk mit. Wenn Ihre Unterlagen in
Brombachtal geführt werden, benötigen Sie nur Ihren Ausweis. Diese Erklärung muss vor dem Standesbeamten abgegeben werden.
Das Lebenspartnerschaftsbuch wird bei dem Standesamt geführt, bei dem
die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Standesamt Brombachtal – Herr Mohr- , Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal
Tel.: 06063/9599-17 Fax: 06063/9599-99 E-Mail: felix.mohr@brombachtal.de
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Felix Mohr
Raum 3
(06063) 9599 17
(06063) 9599 99