Gemeindekasse
Allgemeine Informationen
Wichtige Termine für die Zahlung von Abgaben und Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen
Die Gemeindekasse Brombachtal weist alle Abgabepflichtigen daraufhin, dass am:
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15. Februar
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15. Mai
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15. August und am
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15. November
folgende Abgaben an die Gemeindekasse zu zahlen sind :
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Grundbesitzabgaben (Wasser, Abwasser, Müll und Grundsteuer)
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Gewerbesteuer
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Hundesteuer (ist eine Jahressteuer und ist zum 01. Juli fällig)
Benutzen Sie bitte das Abbuchungsverfahren. Sie ersparen sich viele Wege und Arbeit. Die Gemeindekasse, Tel.: 06063 / 9599-14 gibt gerne hierüber Auskunft. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im "Formular-Service".
Noch ein Hinweis, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird nach § 19 des Hessischen Verwaltungs-vollstreckungsgesetzes eine Mahngebühr erhoben.
Die Mahngebühren sind wie folgt gestaffelt:
bis zu | 500 EUR | 11 EUR |
bis zu | 1.000 EUR | 15 EUR |
bis zu | 5.000 EUR | 25 EUR |
bis zu | 10.000 EUR | 30 EUR |
bis zu | 100.000 EUR | 50 EUR |
bis zu | 1.000.000 EUR | 100 EUR |
bis zu | 10.000.000 EUR | 200 EUR |
über | 10.000.000 EUR | 300 EUR |
Werden Steuern und Gebühren bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht entrichtet, so ist nach § 240 Abs. 1 der Abgabeordnung weiterhin für jeden angefangenen Monat der Überschreitung ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf hundert Euro nach unten abgerundeten Betrages zu entrichten. Bei einer Säumnis bis zu fünf Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Daniela Friedrich
Raum 6
(06063) 9599 14
(06063) 9599 99