Gemeindekasse

Allgemeine Informationen

Wichtige Termine für die Zahlung von Abgaben und Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen

 

Die Gemeindekasse Brombachtal weist alle Abgabepflichtigen daraufhin, dass am:

 

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August und am
  • 15. November

folgende Abgaben an die Gemeindekasse zu zahlen sind :

  • Grundbesitzabgaben (Wasser, Abwasser, Müll und Grundsteuer)
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer (ist eine Jahressteuer und ist zum 01. Juli fällig)
 

Benutzen Sie bitte das Abbuchungsverfahren. Sie ersparen sich viele Wege und Arbeit. Die Gemeindekasse, Tel.: 06063 / 9599-14 gibt gerne hierüber Auskunft. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im "Formular-Service".

 

Noch ein Hinweis, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird nach § 19 des Hessischen Verwaltungs-vollstreckungsgesetzes eine Mahngebühr erhoben.

Die Mahngebühren sind wie folgt gestaffelt:

 

bis zu 500 EUR 11 EUR
bis zu 1.000 EUR 15 EUR
bis zu 5.000 EUR 25 EUR
bis zu 10.000 EUR 30 EUR
bis zu 100.000 EUR 50 EUR
bis zu 1.000.000 EUR 100 EUR
bis zu 10.000.000 EUR 200 EUR
über 10.000.000 EUR 300 EUR

 

Werden Steuern und Gebühren bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht entrichtet, so ist nach § 240 Abs. 1 der Abgabeordnung weiterhin für jeden angefangenen Monat der Überschreitung ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf hundert Euro nach unten abgerundeten Betrages zu entrichten. Bei einer Säumnis bis zu fünf Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben.

Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung

Daniela Friedrich
6
Telefon (06063) 9599 14
Telefax (06063) 9599 99