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Möglichkeiten der Namensführung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft


Allgemeine Informationen

Lebenspartner und -partnerinnen können einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Das kann der Name eines Partners oder einer Partnerin sein.


Wer den eigenen Namen "abgibt", kann einen Doppelnamen wählen: der Name wird dem Lebenspartnerschaftsnamen angefügt oder vorangestellt.


Die Lebenspartner/-innen können aber auch ihre bisherigen Namen behalten.

 

Beispiele: 

 

Sabine Sommer & Thea Traum

gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname  

Sabine Traum, geb. Sommer & Thea Traum

oder 

Sabine Sommer & Thea Sommer, geb. Traum

                                                                             

 

Stefan Sommer & Theo Traum

Varianten des Doppelnamens  

Stefan Sommer & Theo Sommer-Traum

oder 

Stefan Sommer & Theo Traum-Sommer

oder 

Stefan Sommer-Traum & Theo Traum

oder 

Stefan Traum-Sommer & Theo Traum

 

Nachträgliche Bestimmung des Partnerschaftsnamens und Doppelnamens

 

Wenn Sie bei der Begründung der Lebenspartnerschaft keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens
der Lebenspartnerschaft einen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Sofern ein Lebenspartnerschaftsname bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren
Namen dem neuen Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen. Sie
allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung
Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen.

 

Besteht der Lebenspartnerschaftsname bereits aus einem Doppelnamen, kann
keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.

 

Sie können den Lebenspartnerschaftsnamen nur gemeinsam bestimmen.
Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.

 

Die Gebühren erhalten Sie nach Rücksprache mit dem Standesamt.

 

Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Lebenspartnerschaft

 

Jede/r Lebenspartner/in kann nach dem Tod des/r Lebenspartners/in oder nach der
gerichtlichen Aufhebung der Partnerschaft den Geburtsnamen oder einen früheren
Namen wieder annehmen.

 

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre
Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk mit. Wenn Ihre Unterlagen in

Brombachtal geführt werden, benötigen Sie nur Ihren Ausweis. Diese Erklärung muss vor dem Standesbeamten abgegeben werden.

 

Das Lebenspartnerschaftsbuch wird bei dem Standesamt geführt,  bei dem

die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

 

Standesamt Brombachtal – Herr Mohr- , Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal      
Tel.: 06063/9599-17 Fax: 06063/9599-99 E-Mail: felix.mohr@brombachtal.de


Ansprechpartner

Gemeindeverwaltung

 

Felix Mohr
Raum 3
Telefon (06063) 9599 17
Telefax (06063) 9599 99

Veranstaltungen

Kontakt

Gemeinde Brombachtal
Hauptstr. 59
64753 Brombachtal

Tel.: ( 06063 ) 95990
Fax: ( 06063 ) 959999

 

Öffnungszeiten Verwaltung

Montag und Dienstag: 

08:00 bis 12:00 Uhr / 13:30 bis 15:30 Uhr

Mittwoch: 

08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 

08:00 bis 12:00 Uhr / 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 

08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Gemeinde Brombachtal
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